Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anerkennung

Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrundeliegenden Angebotes der Firma Bohrservice Rachinger an.

Leistungen des Auftraggebers

Die Bohrpunkte und Sägeschnittlinien sind unter Angabe der Bohrdurchmesser und Schnittlängen vom Auftraggeber einzumessen und anzuzeichnen. Einflüsse der Bohrungen und Sägeschnitte auf die Statik eines Bauwerks oder eines Bauteils sind vom Auftraggeber im Vorwege abzuklären und auch zu vertreten. Erforderliche Abstützungen sind ebenfalls grundsätzlich vom Auftraggeber zu erstellen, soweit diese Arbeit nicht ausdrücklich mit angeboten wird. 

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Beseitigung von Bohrkernen und Abbruchmaterial sowie deren transportgerechte Zerkleinerung Sache des Auftraggebers. Gleiches gilt für die Ableitung von anfallendem Wasser und Bohrschlämmen. 

Gerüste sind vom Auftraggeber zu stellen und aufzubauen, sollte Ihnen dies nicht möglich sein, ist dieses rechtzeitig mitzuteilen, damit ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden kann.

Strom und Wasser sind in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten: Wasserdruck: 2 bar (an der Arbeitsstelle). Elektr. Energie: 230 Volt / 16 Ampere oder 380 Volt / 32 Ampere. 

Baustellenverkehr

Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge der Firma Bohrservice Rachinger die Baustelle frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht möglich oder erlaubt, sind wir dazu berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. 

Abnahme der Arbeiten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten direkt nach deren Beendigung abzunehmen und die von unseren Mitarbeitern ausgefüllten Arbeitsberichte zu unterzeichnen. Sollte der Auftraggeber die Baustelle während der Arbeiten verlassen oder von Beginn an nicht anwesend sein, gilt der nicht unterschriebene Arbeitsbericht als Rechnungsgrundlage. 

Sicherheits- und Gewärleistung

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind  gemäß VOB, Teil A §§ 13 und 14  ausdrücklich ausgeschlossen. 

Haftung für Schäden

Für Schäden welche auf schuldhaftes Verhalten von Mitarbeitern der Firma Bohrservice Rachinger zurückzuführen sind, haftet die Firma Bohrservice Rachinger im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.  

Eine Haftung von Wasserschäden kann in keinem Fall übernommen werden. Auch dann nicht, wenn das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden, da das Kühlwasser nur bedingt kontrollierbar abzuleiten ist.

Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Dies gilt auch für Schäden, die sich durch Veränderungen der Statik ergeben, wenn bei Bohrungen und Sägeschnitten Betonstahl durchtrennt oder angeschnitten wird.

Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstung, sowie Verletzungen unserer Mitarbeiter, die während der Arbeit auftreten, und zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrags führen, berechtigen nicht zu Regressansprüchen des Auftraggebers.

 

Behinderung und Wartezeiten

Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, werden nach Regie abgerechnet. Müssen die Arbeiten ganz abgebrochen werden oder können nicht begonnen werden, wird erneut die Baustelleneinrichtung bzw. Mindesteinsatzpauschale in Rechnung gestellt.

 z.B. bei fehlenden oder falschen Maßen, fehlende oder mangelhafte Gerüste, keine Statik Freigabe, kein Zugang usw.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regeln.  Die Geltung von Klauseln des Auftraggebers, die den vorgenannten Bestimmungen widersprechen gelten als ausgeschlossen.

Druckversion | Sitemap
© Bohrservice Rachinger

Anrufen

E-Mail